KFZ-Versicherung Zum Versicherungs-Rechner Schadenfreiheitsklassen (Eine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der vorgehaltenen Inhalte wird nicht übernommen.) Die Kfz-Haftpflichversicherer stufen ihre Kfz-Haftversicherungsverträge in so genannte Schadenfreiheitsklassen (SF) ein. Nach einem schadenfreien Kalenderjahr rückt der Vertrag i.d.R. in die nächsthöhere Schadensfreiheitsklasse auf. Bei Wechsel eines Versicherers wird die bisherige Schadensfreiheitsklasse angerechnet. Man kann seinen Schadensfreiheitsrabatt also mitnehmen.
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Bei der erstmaligen Einstufung eines Vertrages kommt es darauf an, ob der Versicherungsnehmer Fahranfänger ist. Ein Vertrag kann in die Schadensfreiheitsklasse SF 1/2 eingestuft werden, wenn der Versicherungsnehmer nachweist, dass er aufgrund einer gültigen Fahrerlaubnis, die von einem Mitgliedstaat der EU, der Schweiz, Norwegen, USA, Kanada oder Japan ausgestellt wurde, seit drei Jahren zum Führen von Personenkraftfahrzeugen, die ein amtliches Kennzeichen führen müssen, berechtigt ist und nicht bereits für den Versicherungsnehmer ein weiterer Kraftfahrzeug-Haftversicherungsvertrag für einen PKW besteht oder bestand, der sich in einer Schadenklasse oder in Klasse O befindet bzw. befand oder aufgrund von Schäden im folgenden Kalenderjahr in eine Schadenklasse oder in Klasse O eingestuft würde; der Nachweis ist durch eine Führerscheinkopie zu führen.
| Klasse | Haftpflicht | Vollkasko | |
| Fahranfänger | SF O | 230 % | 190 % |
| Erstmalige Versicherung eines Fahrzeuges und der Führerschein ist mindestens 3 Jahre alt | SF 1/2 | 140 % | 115 % |